AGB – Zapcoor / Zapcoor Hub

    Version: 1. Februar 2025

    Geltung: DACH (Deutschland / Österreich / Schweiz)

    Nur B2B – keine Verbraucher

    Gerichtsstand: Neu-Ulm

    IQV Innovations GmbH

    §1 Geltungsbereich / Ausschluss von Verbrauchern

    Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

    §2 Vertragsgegenstand

    IQV liefert das Trainingsgerät „Zapcoor", Zubehör und bietet Software über Zapcoor Hub. Hardware und Software sind rechtlich und wirtschaftlich getrennte Verträge.

    §3 Ausschluss des Widerrufsrechts

    Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Rückgabe oder Rücktritt sind ausgeschlossen.

    §4 Lieferung / Prüfpflicht / Rügefristen

    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort zu prüfen und Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Danach gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.

    §5 Schulungspflicht / Nutzung nur durch Fachpersonal

    Das Gerät darf nur durch geschultes Personal genutzt werden. Patienten oder Kunden dürfen das Gerät nicht unbeaufsichtigt nutzen.

    §6 Wartung & Sicherheit

    Der Kunde ist für Wartung, Betriebssicherheit und Dokumentation verantwortlich. IQV übernimmt keine Überwachungspflichten.

    §7 Nutzung auf eigene Gefahr / Haftungsausschluss

    Nutzung erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Kunden. IQV haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Personen- oder Folgeschäden.

    §8 Software Zapcoor Hub – Nutzungsrechte

    Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt. Bei Verstoß darf IQV den Zugang sperren.

    §9 Softwareverfügbarkeit / SLA

    IQV gewährleistet 95% Verfügbarkeit im Jahresmittel. Kein Anspruch bei Wartungsfenstern oder Drittanbieterproblemen.

    §10 Kein Rücktritt wegen Softwareproblemen

    Softwareprobleme berechtigen nicht zur Minderung, Rücktritt oder Zahlungseinstellung (insbesondere im Leasing).

    §11 Datenschutz / Gesundheitsdaten

    Verantwortlicher der Daten ist der Kunde. IQV ist Auftragsverarbeiter. Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfordert Einwilligungen der betroffenen Personen.

    §12 Auftragsverarbeitungsvertrag

    Bei Nutzung der Software wird ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

    §13 Datensicherheit

    IQV speichert Daten in der EU. Der Kunde ist für Passwort- und Endgerätesicherheit verantwortlich.

    §14 Gewährleistung Hardware

    Gewährleistung nur für Sachmängel. Kein Anspruch bei Verschleiß, Fehlbedienung oder unsachgemäßer Nutzung. Ausschließliche Nachbesserung.

    §15 Haftungsbegrenzung

    Haftung ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausschluss von Folgeschäden und Personenschäden.

    §16 Vertragsstrafe

    Bei Verstoß gegen Lizenzbedingungen (Weitergabe von Zugangsdaten etc.) fällt eine Vertragsstrafe von 5.000 € pro Verstoß an.

    §17 Preise & Zahlungsbedingungen

    Zahlung im Voraus. Bei Zahlungsverzug kann IQV Zugänge sperren und Verzugszinsen verlangen.

    §18 Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum von IQV bzw. Leasingbank.

    §19 Vertragslaufzeit Software

    Mindestlaufzeit 12 Monate. Automatische Verlängerung. Keine vorzeitige Kündigung.

    §20 Außerordentliche Kündigung

    IQV kann bei Lizenzverstößen oder Zahlungsverzug außerordentlich kündigen. Zahlungspflicht bleibt bestehen.

    §21 Leasingregelung

    Leasingvertrag besteht zwischen Kunde und Leasingbank. Softwarestörungen berühren Leasingverpflichtung nicht.

    §22 Rückgabe bei Leasingende

    Gerät ist gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlteile werden berechnet.

    §23 Versicherungspflicht

    Kunde muss Gerät ab Lieferung versichern. IQV kann Nachweise verlangen.

    §24 Schadensersatz & Vertragsstrafen

    Vertragsstrafe 5.000 € pro Verstoß plus zusätzlicher Schadensersatz.

    §25 Geheimhaltung

    Preisstrukturen und Vertragsdetails sind vertraulich zu behandeln.

    §26 Übertragbarkeit

    Kunde darf Vertrag nicht übertragen. IQV darf übertragen.

    §27 Rechtsordnung & Gerichtsstand

    Deutsches Recht. Gerichtsstand ist exklusiv Neu-Ulm.

    §28 Salvatorische Klausel

    Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag weiterhin gültig.