AGB – Zapcoor / Zapcoor Hub
Version: 1. Februar 2025
Geltung: DACH (Deutschland / Österreich / Schweiz)
Nur B2B – keine Verbraucher
Gerichtsstand: Neu-Ulm
IQV Innovations GmbH
§1 Geltungsbereich / Ausschluss von Verbrauchern
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsgegenstand
IQV liefert das Trainingsgerät „Zapcoor", Zubehör und bietet Software über Zapcoor Hub. Hardware und Software sind rechtlich und wirtschaftlich getrennte Verträge.
§3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Rückgabe oder Rücktritt sind ausgeschlossen.
§4 Lieferung / Prüfpflicht / Rügefristen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort zu prüfen und Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Danach gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.
§5 Schulungspflicht / Nutzung nur durch Fachpersonal
Das Gerät darf nur durch geschultes Personal genutzt werden. Patienten oder Kunden dürfen das Gerät nicht unbeaufsichtigt nutzen.
§6 Wartung & Sicherheit
Der Kunde ist für Wartung, Betriebssicherheit und Dokumentation verantwortlich. IQV übernimmt keine Überwachungspflichten.
§7 Nutzung auf eigene Gefahr / Haftungsausschluss
Nutzung erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Kunden. IQV haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Personen- oder Folgeschäden.
§8 Software Zapcoor Hub – Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt. Bei Verstoß darf IQV den Zugang sperren.
§9 Softwareverfügbarkeit / SLA
IQV gewährleistet 95% Verfügbarkeit im Jahresmittel. Kein Anspruch bei Wartungsfenstern oder Drittanbieterproblemen.
§10 Kein Rücktritt wegen Softwareproblemen
Softwareprobleme berechtigen nicht zur Minderung, Rücktritt oder Zahlungseinstellung (insbesondere im Leasing).
§11 Datenschutz / Gesundheitsdaten
Verantwortlicher der Daten ist der Kunde. IQV ist Auftragsverarbeiter. Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfordert Einwilligungen der betroffenen Personen.
§12 Auftragsverarbeitungsvertrag
Bei Nutzung der Software wird ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§13 Datensicherheit
IQV speichert Daten in der EU. Der Kunde ist für Passwort- und Endgerätesicherheit verantwortlich.
§14 Gewährleistung Hardware
Gewährleistung nur für Sachmängel. Kein Anspruch bei Verschleiß, Fehlbedienung oder unsachgemäßer Nutzung. Ausschließliche Nachbesserung.
§15 Haftungsbegrenzung
Haftung ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausschluss von Folgeschäden und Personenschäden.
§16 Vertragsstrafe
Bei Verstoß gegen Lizenzbedingungen (Weitergabe von Zugangsdaten etc.) fällt eine Vertragsstrafe von 5.000 € pro Verstoß an.
§17 Preise & Zahlungsbedingungen
Zahlung im Voraus. Bei Zahlungsverzug kann IQV Zugänge sperren und Verzugszinsen verlangen.
§18 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum von IQV bzw. Leasingbank.
§19 Vertragslaufzeit Software
Mindestlaufzeit 12 Monate. Automatische Verlängerung. Keine vorzeitige Kündigung.
§20 Außerordentliche Kündigung
IQV kann bei Lizenzverstößen oder Zahlungsverzug außerordentlich kündigen. Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§21 Leasingregelung
Leasingvertrag besteht zwischen Kunde und Leasingbank. Softwarestörungen berühren Leasingverpflichtung nicht.
§22 Rückgabe bei Leasingende
Gerät ist gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlteile werden berechnet.
§23 Versicherungspflicht
Kunde muss Gerät ab Lieferung versichern. IQV kann Nachweise verlangen.
§24 Schadensersatz & Vertragsstrafen
Vertragsstrafe 5.000 € pro Verstoß plus zusätzlicher Schadensersatz.
§25 Geheimhaltung
Preisstrukturen und Vertragsdetails sind vertraulich zu behandeln.
§26 Übertragbarkeit
Kunde darf Vertrag nicht übertragen. IQV darf übertragen.
§27 Rechtsordnung & Gerichtsstand
Deutsches Recht. Gerichtsstand ist exklusiv Neu-Ulm.
§28 Salvatorische Klausel
Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag weiterhin gültig.